Neben der schnellen Unterbringung der Einwanderer zielte die Siedlungspolitik auf die Besiedlung des gesamten Landes,
inklusive der Grenzbereiche, um damit die unwiderrufliche Existenz eines dichtbesiedelten jüdischen Staates zu
dokumentieren und die Grenzen gegen arabische Armeen und Terroristen zu sichern.
Bis 1958 wurden die gesetzlichen Grundlagen geschaffen, um den Großteil der arabischen Besitztümer zu
konfiszieren. Für die Ländereien palästinensischer Flüchtlinge ("absentee property") wurden 1948 israelische
Treuhänder eingesetzt. Anschließend wurde dieses Land 1950 konfisziert und 1953 gegen Entschädigungen offiziell zu
israelischem Staatsland erklärt.
Beschlagnahmungen waren für Zwecke der Verteidigung, für die öffentliche Ordnung und die Ansiedlung von Immigranten
möglich. Abschließend erfolgte 1958 die Konfiszierung aller Ländereien, die nicht im Grundbuch eingetragen waren.
Bemerkenswert ist, daß bis 1967 die drei palästinensischen Hauptsiedlungsgebiete im Staate Israel (Nord-Negev im Süden,
Galiläa im Norden und die Vorgebirge zur Westbank in der Mitte Israels) unter Militärverwaltung unterstanden. In
diesen Regionen übernahm der israelische Staat die britische Verteidigungs- und Notstandsgesetzgebung, die 1936 nach
Unruhen erlassen wurde.
Galiläa war ein palästinensisches Siedlungsgebiet, das während des Unabhängigkeitskrieges viele Palästinenser
verließen oder verlassen mußten. Um die übriggebliebene palästinensische Bevölkerung kontrollieren zu können, wurden in
dieser Region zahlreiche Wehrsiedlungen zwischen den palästinensischen Dörfern angelegt, die durch separate Straßen
verbunden wurden.
Da es zu dieser Zeit keine ideologische Siedlerbewegung mit dem Enthusiasmus von Gush Emunim gab, waren die Erfolge
dieser Taktik jedoch relativ gering. Nur wenige Siedler zogen freiwillig in die subventionierten Siedlungen in den
unbesiedelten Bergregionen Galiläas, umgeben von palästinensischen Dörfern.
Die spätere Vorgehensweise in den 1967 besetzten orientierte sich dann auf den Erfahrungen im
Galiläagebiet.
Seitenanfang